Unsere Leistungen im Überblick


Kundendienst und Beratung     


Prüfung von Feuerlöschgeräten

Verkauf von Feuerlöschgeräten 


Prüfung von Wandhydranten    

Verkauf und Montage von      

Rauchwarnwächtern      

Brandschutzunterweisungen  


Kundendienst und Beratung

Sie sind sich nicht sicher welcher Feuerlöscher sich eignet oder wie viele Rauchwarnwächter Sie benötigen und wo diese angebracht werden müssen? Gern beraten wir Sie kostenlos! Nach einer Prüfung brauchen Sie auch nicht daran zu denken, wann das Gerät wieder geprüft werden muss, denn das übernehmen wir für Sie und rufen Sie an, wenn es so weit ist. 


Prüfung von Feuerlöschgeräten und Rauchwarnwächtern

Mit über 15 Jahren Erfahrung kümmern wir uns um die Prüfung und Wartung Ihrer Geräte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir nehmen die Prüfung direkt vor Ort vor. Ihr Vorteil: Sie haben keinen Aufwand!


Prüfung von Wandhydranten

Auch die fachgerechte Prüfung von Wandhydranten zählt zu unserem Portfolio


Verkauf von Feuerlöschgeräten

Gerne können Sie bei uns auch Ihren neuen Feuerlöscher erwerben. Das genaue Modell hängt davon ab, wo dieser gelagert wird/werden soll und für welches Einsatzgebiet dieser vorgesehen ist.


Verkauf und Montage von Rauchwarnwächtern

In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2016 eine Rauchmelder-Pflicht. Betroffen sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure (über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen). Hier ist mindestens ein Rauchwarnwächter in den entsprechenden Räumlichkeiten anzubringen.

Nachzulesen ist dies im § 44 Abs. 5 NBauO (Niedersächsischen Bauordnung):

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. [...] Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.)


Brandschutzunterweisungen

Sie wollen Ihren Mitarbeitern den Umgang mit Feuerlöschern näher bringen? Gerne führen wir auch Brandschutzunterweisungen durch. AHA-Effekt garantiert!